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Jahresberichtartikel des Schulpsychologischen Dienstes - Schuljahr 1999/2000 Neue schulische Richtlinien für Legasthenie und Lese-Rechtschreib-SchwächeDer Jahresberichtartikel soll dieses Jahr dazu genutzt werden, eine neue
schulische Richtlinie vorzustellen, die für manche Schüler und
Eltern von Bedeutung sein könnte. Am 9. Dezember 1999 wurde durch
die Presse bekannt gegeben, dass rückwirkend zum 16. November 1999
an bayerischen Schulen neue Richtlinien für Lese-Rechtschreib-Schwäche
und Legasthenie gelten. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen haben
seitdem relativ viel Raum in der schulpsychologischen Beratung eingenommen. Was sind Legasthenie und LRS?Bevor die neuen Richtlinien vorgestellt werden, sollte jedoch erst einmal geklärt werden, was Lese-Rechtschreib-Schwäche (im Folgenden als "LRS" abgekürzt) und Legasthenie überhaupt sind. Beide gehören zu den so genannten Teilleistungsstörungen. Diese sind dadurch definiert, dass ein Kind in ei-nem isolierten Leistungsbereich deutlich geringere Leistungen zu erbringen vermag als in allen anderen Bereichen. Bei LRS und Legasthenie sind die Schwächen auf den Bereich von Lesen und Rechtschrei-ben bezogen. Das heißt also, dass lese-rechtschreib-schwache und legasthenische Kinder eine insge-samt mindestens durchschnittliche Intelligenz aufweisen müssen, beim Lesen und Schreiben jedoch nur zu höchstens unterdurchschnittlichen Leistungen in der Lage sind. Von Lese-Rechtschreib-Schwäche spricht man, wenn die Schwäche weniger stark als bei der Legasthenie ausgebildet ist. Außerdem ist eine LRS nicht auf organische Ursachen zurückzuführen und damit durch geeignete Therapiemaßnahmen zu beheben. Die Legasthenie dagegen hat im Gegensatz zur LRS meist organische Ursachen, die oft vor, während oder nach der Geburt entstanden sind. Eine Legasthenie ist zudem deutlich schwerer therapierbar. Die neuen Regelungen im EinzelnenDie neuen Regelungen für die Schulen sehen Folgendes vor: Bei Legasthenikern dürfen Lesen und Rechtschreibung nicht mehr mit Noten bewertet werden. Betroffen hiervon sind v.a. das Fach Deutsch und die Fremdsprachen. Außerdem kann legasthenischen Schülern in allen schriftlichen Leistungserhebungen ein Zeitzuschlag von bis zu 50 Prozent gewährt werden. Dieser Zeitzuschlag wird in Absprache zwischen den Fachlehrern, dem Schulleiter und dem Schulpsychologen, der die Schwere und Ausprägungsform der Legasthenie zu berücksichtigen hat, festgelegt. All die genannten Regelungen sind nicht wie früher auf die Unterstufe beschränkt, sondern gelten für alle Jahrgangsstufen. Bei lese-rechtschreib-schwachen Schülern sehen die neuen Richtlinien eine Kann-Bestimmung vor, d.h. je nach Schwere der Schwäche können die oben genannten Vergünstigungen bis zur 10. Klasse gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulpsychologe aufgrund der Ergebnisse durchgeführter Tests. Zu beachten ist, dass bei Inanspruchnahme der Vergünstigungen ein Vermerk über die LRS bzw. Legasthenie im Zeugnis stehen muss. Bewertung der neuen Regelungen Die neuen Richtlinien sind, das ist meine persönliche Einschätzung,
grundsätzlich sicherlich zu begrüßen. Denn lese-rechtschreib-schwache
Kinder und Legastheniker sind außer in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben
eben durchaus begabt, und ohne solche Vergünstigungen könnten
sie oft keinen höhe-ren Schulabschluss erreichen. Kritikern der neuen
Regelungen mag zudem entgegnet werden, dass lese-rechtschreib-schwache
Kinder es sowieso schon schwerer haben als normale Kinder, weil sie u.a.
nicht selten wegen ihrer Schwäche von anderen für dumm gehalten
werden und sich infolgedessen auch selbst oft als wenig begabt einschätzen. Woran können Eltern und Schüler LRS und Legasthenie erkennen?Für Eltern bleibt die Frage, wie man überhaupt feststellen kann, ob das eigene Kind lese-rechtschreib-schwach ist. Letztendlich gibt es für Laien keine hundertprozentigen Kriterien, sondern nur Anhaltspunkte. Zum einen machen solche Kinder in Diktaten vergleichsweise viele Fehler (Aufsätze sind hier weniger aussagekräftig, da beim Aufsatzschreiben oft der Inhalt und weniger die Rechtschreibung im Vordergrund steht). Zum anderen fällt bei Legasthenikern auf, dass sie, selbst wenn vorher bestimmte Wörter geübt wurden, diese kurz darauf wieder falsch schreiben. Hinzu kommt, dass bestimmte Fehlerarten bei lese-rechtschreib-schwachen und legasthenischen Kindern häufig vorkommen können: Reihenfolgefehler ("Zhanarzt" statt "Zahnarzt"), Buchstabenauslassungen ("drbieten" statt "darbieten"), falsche und nicht hörbare Einfügungen ("Koft" statt "Kopf"), Buchstabenverdrehungen ("Laben" statt "Laden", "reqarieren" statt "reparieren") und Fehlerinkonstanz (Wörter werden manchmal richtig, dann wieder unterschiedlich falsch geschrieben: "nämlich" neben "nähmlich" und "nehmlich"). Bei Verdacht: Kontaktaufnahme mit dem Schulpsychologischen Dienst Zuverlässig festgestellt werden können LRS und Legasthenie
jedoch nur von (Schul-)Psychologen sowie Kinder- und Jugendpsychiatern,
die entsprechende Tests durchführen. Sollten Sie bei ihrem Kind also
eine LRS oder Legasthenie vermuten, so ist es sinnvoll, sich mit dem Schulpsychologischen
Dienst in Verbindung zu setzen. Bedenken sie dabei jedoch, dass beide
Schwächen bei Gymnasialschülern nicht allzu häufig auftreten.
Sinnvoll ist es sicherlich, vorher mit Deutsch- und Fremdsprachenlehrern
über die Vermutung zu sprechen. ausführlicher Artikel zu Lese-Rechtschreib-Schwäche und Legasthenie
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