Diplomarbeit

Ergebnisse

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Bei der flächenbezogenen Bewertung des Entwicklungspotentials sind verschiedene Varianten herausgestellt worden. Selbst bei der Optimal-Variante überwiegen die Flächen mit hohem bis sehr hohem Wert für den Naturschutz (vgl. Abb. 7.4), trotzdem hierbei auch viele geringer wertige Flächen als Puffer- und Entwicklungsflächen mit in die Schutzgebietskonzeption einbezogen werden. Zählt man die Flächen mit mittlerer Bewertung hinzu (Unterschutzstellung allein nicht gerechtfertigt, wohl aber im Verbund mit höher wertigen Flächen), so bleibt nur ein kleiner Flächenanteil mit geringerer Wertigkeit übrig (ca. 15%). Dabei handelt es sich nahezu vollständig um Gebüschstrukturen in Randbereichen des Gebietes die auf Grund ihrer Lage eine hohe Bedeutung als Abschirmung gegenüber Einträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung haben. Dies ist in der Karte „Naturschutzwert“ (Anlage 2.8) deutlich zu sehen: Die grünlichen Flächen sind auf jeden Fall unter Schutz zu stellen (mittlerer bis sehr hoher Wert).

Außerdem konnte die Bedeutung der in der Optimal-Variante mit einbezogenen Randflächen für die Fauna auf Grund fehlender Untersuchungen nicht in die Bewertung einbezogen werden. Die Trocken- und Halbtrockenrasen, die Streuobstwiesen, Glatthaferwiesen und der Wald haben eine hohe bis sehr hohe Wertigkeit für den Naturschutz. Dass dabei die Rasen der exponiertesten und extremsten Standorte (Nüssenberg (22), Hang beim Häcker (30), Hang südöstlich des Weinbergs bei den Lehden (44)) den höchsten Wert haben, liegt an der außergewöhnlichen Florenausstattung: Ein großer Teil der gefährdeten und seltenen Arten des UG kommt hier vor. Das verwundert nicht, da die Rasen ohnehin weit mehr Arten beherbergen als der Wald oder die Glatthaferwiese.

Die Ausstattung der Fauna korrespondiert größtenteils mit der außergewöhnlichen Ausprägung der Vegetation. Insgesamt ist, in Auswertung der Flächenbewertungen, ein großer Teil der Flächen zwingend unter Schutz zu stellen. Andere Flächen, mit einer mittleren Bewertung, dienen als wertvolle Ergänzung und Entwicklungsflächen und sollen deshalb in die Schutzgebietskonzeption einbezogen werden. Wegen der Forderung nach Vollständigkeit und ausreichender Größe, sowie Abschirmung durch Übergänge entlang von Gradienten (vgl. VOIGT u. WIEBUSCH, 1994) sind auch die randlichen Gebüschstrukturen und die stärker mit Nährstoffen und Wasser versorgten Bereiche in das NSG zu integrieren. Den Weinbergen, die ebenfalls in die Optimal-Variante mit einbezogen werden, könnte, bei extensiver Nutzung, eine wichtige Rolle im Floren- und Faunenschutz zukommen. Mehrere gefährdete bis vom Aussterben bedrohte Arten der Weinberge, z.B. Muscari neglectum, Allium rotundum, wurden verstreut im Gebiet gefunden, sind also zur Wiederbesiedelung noch vorhanden.

Die größten Gefährdungsmomente ergeben sich einerseits aus der Nutzungsaufgabe (innerhalb des Gebietes) und andererseits aus den Einträgen von Nährstoffen und Pestiziden/Herbiziden aus den umliegenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die seltenen und schützenswerten Lebensräume des Nüssenberges sind auf Grund jahrhundertelanger defizitärer Bewirtschaftung (Nährstoffentzug) entstanden. Wird dieser ständige Nährstoffentzug durch Aufgabe der Nutzung unterbunden, erhalten wüchsigere Pflanzen, deren Konkurrenzdruck bis dato geschwächt war, wieder bessere Ausgangsbedingungen, die Bestände werden dichter, kleinwüchsige, lichtliebende Pflanzen verschwinden, allmählich wandern Büsche ein und die Sukzession schreitet schnell voran.

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