Der Pflege und Entwicklungsplan (PEP) als Fachplanung des Naturschutzes
Schutzgebieten und schutzwürdigen Landschaften kommen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zwei zentrale Funktionen zu: Zum einen sollen wertvolle Landschaftsausschnitte vor negativen Einflüssen und Veränderungen geschützt, zum anderen sollen bestimmte Bereiche im Sinne des Naturschutzes entwickelt und regeneriert werden. Deshalb brauchen NSG zu ihrer Erhaltung und Entwicklung differenzierte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind Pflege- und Entwicklungspläne, in denen auf Grund der Erfassung der abiotischen Voraussetzungen und des biotischen Inventars eine Bewertung vorgenommen wird und unter Beachtung und gebietsspezifischen Weiterentwicklung der allgemeinen (BNatSchG) und regionalen (bspw. Landschaftsrahmenplan) Naturschutzziele und –leitbilder, Maßnahmenvorschläge zur Biotopsicherung und –entwicklung erarbeitet werden.
Der Pflege- und Entwicklungsplan stellt eine sogenannte Konzeptplanung dar und ist ein zentrales Planungsinstrument des Naturschutzes. Er ist ein reiner Fachplan, der, wie die Landschaftspläne, in den meisten Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, nicht rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Umsetzung erfolgt durch Verordnung durch die obere Naturschutzbehörde. Da diese Verordnungen beschlossen werden müssen und vorher ein Verfahren zur Schutzgebietsausweisung läuft, in welchem auch die Träger öffentlicher Belange und andere von der Gebietsausweisung betroffene reelle und juristische Personen gehört werden müssen, dient die Darstellung der Schutzwürdigkeit im PEP der Entscheidungsfindung der Entscheidungsträger und muss dementsprechend transparent und plausibel gestaltet werden. Die Ausführungsplanung wird unter Beachtung der Vorgaben der PEP durch die umsetzenden Naturschutzbehörden (in LSA die den RP unterstellten 9 Naturschutzstationen) in Form von Pflege-Management-Plänen erstellt und fortgeführt.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung unterscheidet sich nur graduell von der übrigen Landschaftsplanung, die sich eben nicht auf bestimmte Ausschnitte der Landschaft (NSG) bezieht (sondern auf Verwaltungsgrenzen, was nicht immer unproblematisch ist). Beide Planungsinstrumente arbeiten auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme und Bewertung.
Detailliertere Informationen zu den methodischen und inhaltlichen Anforderungen an Pflege und Entwicklungspläne in einer pdf-Datei.
< top