Armut und Billiglohn
junge Welt -
17.10.2003
Im Bundestag
werden heute die Gesetzespakete zu Hartz 3 und 4
verabschiedet
Hans
Peter
Der Bundestag wird am heutigen Freitag die
Hartz-Gesetze 3 und 4 für die Schrödersche »Reform« des
Arbeitsmarktes verabschieden. Hauptinhalt von »Hartz 3« ist die
Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in »Agentur für
Arbeit«, Änderungen in der Organisation der Bundesanstalt und
angebliche »Vereinfachungen« beim Arbeitslosengeld. In Wirklichkeit
sind viele »Vereinfachungen« neue Hürden. Vor allem prekär
Beschäftigte und Saisonkräfte werden es in Zukunft noch schwerer
haben, überhaupt Arbeitslosengeld zu erhalten.
Bei »Hartz 4« geht es um die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe.
Ab 1.1.2004 sollen schrittweise alle Bezieher von Arbeitslosenhilfe, ab 1.7.2004
auch alle als »erwerbsfähig« eingestuften Bezieher von
Sozialhilfe das neue »Arbeitslosengeld II« (ALG II) erhalten.
»Nicht Erwerbsfähige« erhalten weiter Sozialhilfe –
künftig »Sozialgeld«.
»Arbeitslosengeld II«
bedeutet: In den westlichen Bundesländern und Berlin gibt’s monatlich
345 Euro, in den östlichen Ländern 331 Euro. »Diese
Leistungseinschnitte werden zur weiteren Verarmung Arbeitsloser und ihrer
Familien führen«, so der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Das Gesetz
werde »dazu führen, daß 20 Prozent der rund eine Million
Arbeitslosenhilfeempfänger im Westen keine Leistungen mehr erhalten, im
Osten sogar 36 Prozent der 960000 Arbeitslosenhilfeempfänger. Für
weitere 51 Prozent verringert sich das Haus-haltseinkommen im Westen, im Osten
für 44 Prozent.«
Die
Kürzungen treffen Menschen, die ohnehin durch Arbeitslosigkeit schon
massive Einkommensverluste haben. »Bei einer durchschnittlichen Höhe
der Arbeitslosenhilfe von 553 Euro (Westdeutschland) und 483 Euro
(Ostdeutschland) im Jahr 2002 erfassen die vorgesehenen Kürzungen einen
Personenkreis, der bisher knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze gelebt hat. Diese
sollen jetzt faktisch zu Sozialhilfeempfängern werden« (DGB). Etwa 2,5
bis drei Millionen Menschen sollen im nächsten Jahr vier Milliarden Euro
weniger erhalten.
Das »ALG II«
ist keine Versicherungsleistung, sondern »Fürsorge«. Statt an den
Lohnstandard ist es an den Rentenwert gekoppelt. Wenn demnächst also
für Rentner »drei Jahre Nullrunden« verhängt werden,
bedeutet das auch drei Jahre Nullrunden für ALG-II-Bezieher. Bevor ALG II
überhaupt gezahlt wird, wird geprüft, ob der Antragsteller
»bedürftig« ist. Nicht »bedürftig« sind laut
Gesetz Personen, die in einer Ehe oder »eheähnlichen
Gemeinschaft« leben mit Menschen, die mehr verdienen als Sozialhilfe. Das
trifft vor allem Frauen.
Ebenfalls
»nicht bedürftig« sind Menschen, deren Geldvermögen –
Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherung usw. –
höher liegt als im Gesetz erlaubt. Schon Ende 2002, direkt nach der
Bundestagswahl, hatte die Regierung den Freibetrag für alle nach dem
1.1.1948 geborenen Personen von 520 Euro pro Lebensjahr auf 200 Euro gesenkt
– also mehr als halbiert. Wer 40 Jahre alt ist und eine Lebensversicherung
hat, die über 8000 Euro wert ist, kriegt seitdem keinen Cent mehr.
Drastisch verschärft sind auch die
»Zumutbarkeitsregeln«. Bisher waren für Bezieher von
Arbeitslosenhilfe nur Jobs zumutbar, wenn sie nicht »sittenwidrig«
waren und die Lohnhöhe nicht unter der Höhe der Arbeitslosenhilfe lag.
Die Regierung wollte diese Schranke abschaffen und ALG-II-Beziehern jede Arbeit
zumuten – auch Parkfegen für einen Euro pro Stunde. Diese Klausel ist
jetzt korrigiert: Zumutbar sollen Jobs sein, die »ortsüblich«
oder nach Tarif bezahlt werden. Aber diese Korrektur wird nicht lange halten.
Denn Hartz 4 braucht die Regierung die Zustimmung von CDU/ CSU und FDP im
Bundesrat. Beide Parteien haben schon angekündigt, daß sie diese
Verbesserung wieder kippen werden.
Wenn
ALG-II-Bezieher »zumutbare« Billigjobs ablehnen, drohen harte Strafen.
Besonders drastisch trifft es Jugendliche. Ihnen droht nicht nur bei Ablehnung
»zumutbarer« Jobs, sondern auch, wenn sie zum Beispiel keine zehn
Bewerbungen pro Woche nachweisen, künftig eine Sperre von drei Monaten.
Während dieser Zeit erhalten sie nur Lebensmittelgutscheine.
Offen zugegebenes Ziel ist statt dessen
die Ausweitung von Billigjobs. Bei der Bundestagsanhörung zu Hartz 3 und 4
letzte Woche wurde das von Wirtschaftsinstituten ausgesprochen. »Eine
stärkere Lohndifferenzierung«, so das Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB), könne »zur Erschließung
arbeitsintensiver Produkte und Dienste beitragen«. Ziel sei die
»Erschließung eines niedrigproduktiven
Beschäftigungssektors«, eine »behutsame Lohnspreizung nach
unten«. Die »Ausweitung des Niedriglohnsegments im regulären
Arbeitsmarkt« sei »unausweichlich«, so das Münchner
Ifo-Institut. Hier sei Deutschland »stark unterentwickelt«.
Mehr Jobs sind damit aber nicht gemeint.
»Die Beschäftigung (werde) im günstigsten Fall nur in geringem
Umfang zunehmen, und das vermutlich auch nicht kurzfristig«, so das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Nicht mehr Jobs, sondern
schnellere Umwandlung regulärer, tariflich bezahlter Jobs in Billigjobs
– das ist das Ziel.
Eine
Änderung gibt es auch bei den Zuständigkeiten. Die Kommunen geben alle
»erwerbsfähigen« Sozialhilfebezieher an die Bundesanstalt
für Arbeit ab. Wie das genau geschehen soll und welche Rolle die
»freien Träger« (Kirchen, Wohlfahrtsverbände«)
künftig noch haben, ist dabei noch umstritten. Die CDU/CSU will mehr
Verantwortung bei den Kommunen, damit diese die Arbeitslosen noch stärker
drangsalieren. Zwangsarbeit in großem Stil ist ihr Ziel.
Die freien Träger fürchten,
bei der Zentralisierung der Armutsverwaltung bei der Bundesanstalt für
Arbeit auch noch die Zuschüsse für ihre Angebote in Bereichen wie
Drogenhilfe, Schuldnerhilfe, Hilfe zur Arbeit, berufliche Bildung usw. zu
verlieren.
Streit gibt es auch über
die Folgen von Hartz 3 und 4 für die neuen Länder. Denn die erwischt
es wieder am härtesten. Nicht nur, weil hier die meisten
Langzeitarbeitslosen und damit die meisten Opfer der Kürzungen leben. Auch
die sonstigen Hilfen für Arbeitslose werden durch Regierung und CDU/CSU
drastisch abgebaut. SAM-Stellen (SAM = Strukturanpassungsmaßnahmen) gibt
es ab nächstes Jahr überhaupt nicht mehr. Bei ABM-Jobs gibt es
künftig keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der CDU/CSU gehen
selbst diese Grausamkeiten noch nicht weit genug. Sie will ABM-Jobs ganz
abschaffen, ebenso das Jump-Programm für Jugendliche und die Hilfen zur
Weiterbildung.
Am 7. November berät
der Bundesrat über die beiden Hartz- Gesetze, Union und FDP haben
angekündigt, alle Zugeständnisse der Regierung wie die Streichung der
Unterhaltspflicht für Kinder und Eltern von ALG-II-Beziehern, die neuen
Zumutbarkeitsregeln und die höheren Freibeträge beim Vermögen
wieder zu kippen. Vom Bundesrat gehen die Gesetze in den
Vermittlungsausschuß. Im Dezember soll dann die Schlußabstimmung im
Bundestag stattfinden. Ab 1. Januar 2004 werden also die neuen Gesetze in Kraft
sein. Eine drastische Ausweitung von Armut, Billiglohn und Zwangsarbeit steht
ins Haus.
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Ausdruck erstellt am 17.10.2003 um 11:09:04
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Posted: Fr - Oktober 17, 2003 at 11:11 vorm.