Armut und Billiglohn


junge Welt - 17.10.2003

Im Bundestag werden heute die Gesetzespakete zu Hartz 3 und 4 verabschiedet
Hans Peter

Der Bundestag wird am heutigen Freitag die Hartz-Gesetze 3 und 4 für die Schrödersche »Reform« des Arbeitsmarktes verabschieden. Hauptinhalt von »Hartz 3« ist die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in »Agentur für Arbeit«, Änderungen in der Organisation der Bundesanstalt und angebliche »Vereinfachungen« beim Arbeitslosengeld. In Wirklichkeit sind viele »Vereinfachungen« neue Hürden. Vor allem prekär Beschäftigte und Saisonkräfte werden es in Zukunft noch schwerer haben, überhaupt Arbeitslosengeld zu erhalten.

Bei »Hartz 4« geht es um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe. Ab 1.1.2004 sollen schrittweise alle Bezieher von Arbeitslosenhilfe, ab 1.7.2004 auch alle als »erwerbsfähig« eingestuften Bezieher von Sozialhilfe das neue »Arbeitslosengeld II« (ALG II) erhalten. »Nicht Erwerbsfähige« erhalten weiter Sozialhilfe – künftig »Sozialgeld«.

»Arbeitslosengeld II« bedeutet: In den westlichen Bundesländern und Berlin gibt’s monatlich 345 Euro, in den östlichen Ländern 331 Euro. »Diese Leistungseinschnitte werden zur weiteren Verarmung Arbeitsloser und ihrer Familien führen«, so der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Das Gesetz werde »dazu führen, daß 20 Prozent der rund eine Million Arbeitslosenhilfeempfänger im Westen keine Leistungen mehr erhalten, im Osten sogar 36 Prozent der 960000 Arbeitslosenhilfeempfänger. Für weitere 51 Prozent verringert sich das Haus-haltseinkommen im Westen, im Osten für 44 Prozent.«

Die Kürzungen treffen Menschen, die ohnehin durch Arbeitslosigkeit schon massive Einkommensverluste haben. »Bei einer durchschnittlichen Höhe der Arbeitslosenhilfe von 553 Euro (Westdeutschland) und 483 Euro (Ostdeutschland) im Jahr 2002 erfassen die vorgesehenen Kürzungen einen Personenkreis, der bisher knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze gelebt hat. Diese sollen jetzt faktisch zu Sozialhilfeempfängern werden« (DGB). Etwa 2,5 bis drei Millionen Menschen sollen im nächsten Jahr vier Milliarden Euro weniger erhalten.

Das »ALG II« ist keine Versicherungsleistung, sondern »Fürsorge«. Statt an den Lohnstandard ist es an den Rentenwert gekoppelt. Wenn demnächst also für Rentner »drei Jahre Nullrunden« verhängt werden, bedeutet das auch drei Jahre Nullrunden für ALG-II-Bezieher. Bevor ALG II überhaupt gezahlt wird, wird geprüft, ob der Antragsteller »bedürftig« ist. Nicht »bedürftig« sind laut Gesetz Personen, die in einer Ehe oder »eheähnlichen Gemeinschaft« leben mit Menschen, die mehr verdienen als Sozialhilfe. Das trifft vor allem Frauen.

Ebenfalls »nicht bedürftig« sind Menschen, deren Geldvermögen – Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherung usw. – höher liegt als im Gesetz erlaubt. Schon Ende 2002, direkt nach der Bundestagswahl, hatte die Regierung den Freibetrag für alle nach dem 1.1.1948 geborenen Personen von 520 Euro pro Lebensjahr auf 200 Euro gesenkt – also mehr als halbiert. Wer 40 Jahre alt ist und eine Lebensversicherung hat, die über 8000 Euro wert ist, kriegt seitdem keinen Cent mehr.

Drastisch verschärft sind auch die »Zumutbarkeitsregeln«. Bisher waren für Bezieher von Arbeitslosenhilfe nur Jobs zumutbar, wenn sie nicht »sittenwidrig« waren und die Lohnhöhe nicht unter der Höhe der Arbeitslosenhilfe lag. Die Regierung wollte diese Schranke abschaffen und ALG-II-Beziehern jede Arbeit zumuten – auch Parkfegen für einen Euro pro Stunde. Diese Klausel ist jetzt korrigiert: Zumutbar sollen Jobs sein, die »ortsüblich« oder nach Tarif bezahlt werden. Aber diese Korrektur wird nicht lange halten. Denn Hartz 4 braucht die Regierung die Zustimmung von CDU/ CSU und FDP im Bundesrat. Beide Parteien haben schon angekündigt, daß sie diese Verbesserung wieder kippen werden.

Wenn ALG-II-Bezieher »zumutbare« Billigjobs ablehnen, drohen harte Strafen. Besonders drastisch trifft es Jugendliche. Ihnen droht nicht nur bei Ablehnung »zumutbarer« Jobs, sondern auch, wenn sie zum Beispiel keine zehn Bewerbungen pro Woche nachweisen, künftig eine Sperre von drei Monaten. Während dieser Zeit erhalten sie nur Lebensmittelgutscheine.

Offen zugegebenes Ziel ist statt dessen die Ausweitung von Billigjobs. Bei der Bundestagsanhörung zu Hartz 3 und 4 letzte Woche wurde das von Wirtschaftsinstituten ausgesprochen. »Eine stärkere Lohndifferenzierung«, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), könne »zur Erschließung arbeitsintensiver Produkte und Dienste beitragen«. Ziel sei die »Erschließung eines niedrigproduktiven Beschäftigungssektors«, eine »behutsame Lohnspreizung nach unten«. Die »Ausweitung des Niedriglohnsegments im regulären Arbeitsmarkt« sei »unausweichlich«, so das Münchner Ifo-Institut. Hier sei Deutschland »stark unterentwickelt«.

Mehr Jobs sind damit aber nicht gemeint. »Die Beschäftigung (werde) im günstigsten Fall nur in geringem Umfang zunehmen, und das vermutlich auch nicht kurzfristig«, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Nicht mehr Jobs, sondern schnellere Umwandlung regulärer, tariflich bezahlter Jobs in Billigjobs – das ist das Ziel.

Eine Änderung gibt es auch bei den Zuständigkeiten. Die Kommunen geben alle »erwerbsfähigen« Sozialhilfebezieher an die Bundesanstalt für Arbeit ab. Wie das genau geschehen soll und welche Rolle die »freien Träger« (Kirchen, Wohlfahrtsverbände«) künftig noch haben, ist dabei noch umstritten. Die CDU/CSU will mehr Verantwortung bei den Kommunen, damit diese die Arbeitslosen noch stärker drangsalieren. Zwangsarbeit in großem Stil ist ihr Ziel.

Die freien Träger fürchten, bei der Zentralisierung der Armutsverwaltung bei der Bundesanstalt für Arbeit auch noch die Zuschüsse für ihre Angebote in Bereichen wie Drogenhilfe, Schuldnerhilfe, Hilfe zur Arbeit, berufliche Bildung usw. zu verlieren.

Streit gibt es auch über die Folgen von Hartz 3 und 4 für die neuen Länder. Denn die erwischt es wieder am härtesten. Nicht nur, weil hier die meisten Langzeitarbeitslosen und damit die meisten Opfer der Kürzungen leben. Auch die sonstigen Hilfen für Arbeitslose werden durch Regierung und CDU/CSU drastisch abgebaut. SAM-Stellen (SAM = Strukturanpassungsmaßnahmen) gibt es ab nächstes Jahr überhaupt nicht mehr. Bei ABM-Jobs gibt es künftig keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der CDU/CSU gehen selbst diese Grausamkeiten noch nicht weit genug. Sie will ABM-Jobs ganz abschaffen, ebenso das Jump-Programm für Jugendliche und die Hilfen zur Weiterbildung.

Am 7. November berät der Bundesrat über die beiden Hartz- Gesetze, Union und FDP haben angekündigt, alle Zugeständnisse der Regierung wie die Streichung der Unterhaltspflicht für Kinder und Eltern von ALG-II-Beziehern, die neuen Zumutbarkeitsregeln und die höheren Freibeträge beim Vermögen wieder zu kippen. Vom Bundesrat gehen die Gesetze in den Vermittlungsausschuß. Im Dezember soll dann die Schlußabstimmung im Bundestag stattfinden. Ab 1. Januar 2004 werden also die neuen Gesetze in Kraft sein. Eine drastische Ausweitung von Armut, Billiglohn und Zwangsarbeit steht ins Haus.

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Ausdruck erstellt am 17.10.2003 um 11:09:04 Uhr

 

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Posted: Fr - Oktober 17, 2003 at 11:11 vorm.      


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