Die Hartz-Gesetze
SPIEGEL ONLINE -
17. Oktober 2003, 8:57
Hintergrund
Berlin
- Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie dem Umbau der
Bundesanstalt für Arbeit will die Bundesregierung die Arbeitslosigkeit
senken. Die Projekte im Einzelnen:
Hartz IV:
Für die etwa 2,7 Millionen
erwerbsfähigen Bezieher von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden die
Leistungen ab Juli 2004 zum Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Sozialhilfeniveau
zusammengefasst. Sie erhalten als monatliche Regelleistung 345 Euro im Westen
und 331 Euro im Osten.
Zuständig für
die ALG-II-Empfänger und deren Familien ist die Bundesanstalt für
Arbeit (BA). Die Union will die Federführung bei den Kommunen ansiedeln.
Betroffen sind etwa 2,1 Millionen Haushalte
mit 4,3 Millionen Personen. Wer mit einem ALG-II-Bezieher zusammen lebt - etwa
Kinder -, erhält Sozialgeld in Höhe von 60 bis 90 Prozent der
Regelleistung, wenn er nicht erwerbstätig ist.
Bei der ALG-II-Berechnung werden auch
Einkommen und Vermögen des Lebenspartners herangezogen. Eigenes
Vermögen wird bis zu einer Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr nicht
angetastet. Hinzu kommen 200 Euro pro Lebensjahr für Altersersparnisse.
Ein bedarfsabhängiger Kinderzuschlag in
Höhe von bis zu 140 Euro pro Monat soll verhindern, dass Familien wegen der
Unterhaltsbelastung für ihre Kinder auf ALG II angewiesen sind.
Die Zuverdienstgrenzen werden erweitert.
Grundsätzlich gilt jede Arbeit als zumutbar - es sei denn, die Bezahlung
unterschreitet das ortsübliche oder das tarifliche Entgelt. Für allein
Erziehende muss die Kinderbetreuung sicher gestellt sein.
Bei mangelnder Kooperation mit dem Job-Center
wird das ALG II um bis zu 30 Prozent gekürzt.
Die Union hat Hartz IV das
Existenzgrundlagengesetz (EGG) entgegen gestellt: Hauptunterschiede sind, dass
die Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose bei den Kommunen liegen soll
und eine umfassende Bezuschussung des Niedriglohnsektors vorgesehen ist.
Hartz III:
Das Gesetz regelt den Umbau der BA und
ihre Umbenennung in Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar 2004.
Veränderungen in der Organisation und Vereinfachungen des Leistungsrechts
sollen eine wirksamere Vermittlung ermöglichen.
Sozialhilfereform:
Nach der Sozialhilfereform sollen
künftig auch einmalige Leistungen wie etwa Zuschüsse für Kleidung
und Hausrat pauschaliert und mit dem neuen Regelsatz abgegolten werden. Wie das
ALG II liegen die Regelsätze bei 345 und 331 Euro.
URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,270129,00.html
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Posted: Fr - Oktober 17, 2003 at 11:14 vorm.