Eichel hilft


junge Welt - 14.10.2003

Steuererleichterung für Versicherer. Berlin will Halbeinkünfteverfahren wieder kippen

Dieter Schubert

Die Versicherungswirtschaft hat Probleme, und die Bundesregierung scheint gewillt, schnell zu helfen. Um die Assekuranzkonzerne von drohenden Steuerzahlungen zu befreien, plant Berlin eine Gesetzesänderung, um das sogenannte Halbeinkünfteverfahren wieder zu kippen. Das bestätigte am Montag ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums, nachdem bereits die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer Montagausgabe darüber berichtet hatte. Während der Ministeriumssprecher keine Zahlen nennen wollte, schrieb die FTD von einer faktischen Steuerentlastung für die Versicherer in Höhe von fünf bis zehn Milliarden Euro.

Das Halbeinkünfteverfahren war erst im Jahr 2000 in die Steuergesetzgebung eingegangen, nicht zuletzt aufgrund massiven Drucks der Versicherungsbranche. Mit dieser Bilanzierungsmethode war es den Versicherern möglich, Gewinne – und Verluste – aus Aktiengeschäften lediglich in der Handelsbilanz, nicht aber in der Steuerbilanz des Unternehmens zu verbuchen. Realisierte Gewinne aus Aktiengeschäften waren demzufolge nicht mehr steuerpflichtig. Im Gegenteil. Durch die Besonderheiten des Lebensversicherungsgeschäftes verwandelten sich die Börsengewinne für die Versicherer in Verluste, die steuerlich geltend gemacht werden konnten. Denn bei einem Überschuß in der Handelsbilanz sind Versicherer verpflichtet, diesen laut Gesetz zu mindestens 90 Prozent an die Versicherten weiterzugeben. Für den Konzern selbst sind die 90 Prozent dann steuerlich absetzbar. Dieser »Verlust« ist dann meist höher, als die Summe der steuerpflichtigen Kapitalerträge. Rauschen die Börsenkurse über längere Zeit nach unten, werden also, wie in den Jahren nach dem Platzen der Spekulationsblase an den Finanzmärkten, kaum Gewinne aus Aktien eingefahren, ändert sich das ganze Spiel. Die Versicherer können die Verluste – da nicht in der Steuerbilanz – nicht geltend machen. Und in der Handelsbilanz sinkt der Überschuß, der den Kunden zuzurechnen ist. Unter dem Strich muß das Unternehmen richtig Steuern zahlen.

Seit das Gesetz am 1. Januar 2001 in Kraft trat, standen an den Börsen die Zeichen nicht mehr auf Boom, sondern Katzenjammer machte sich breit. Und das für die Versicherungsunternehmen wohlmeinende Gesetz bewirkte das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. So geriet beispielsweise die Mannheimer Versicherung wegen mißglückter Aktienspekulationen in bedrohliche Schieflage.

Jetzt streiten Lobbyisten der Finanzwirtschaft nicht mehr um die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens, sondern nur noch, ob rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten soll, wie es die Regierung offenbar in Aussicht gestellt hat. Vertreter der Finanzwirtschaft fordern Presseberichten zufolge, daß das Anrechnungsverfahren rückwirkend zum 1. Januar 2001, also dem Tag seiner Einführung, aufgehoben wird.

An den Börsen trieb allein die Absicht einer solchen Gesetzesänderung die Kurse der Versicherungskonzerne nach oben. Am Montag nachmittag notierten die Aktien der Allianz und der Münchner Rück – deren »Steuerersparnis« auf 750 Millionen Euro geschätzt wird – um fast viereinhalb Prozent im Plus.

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Ausdruck erstellt am 14.10.2003 um 20:16:07 Uhr

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Posted: Di - Oktober 14, 2003 at 08:17 nachm.      


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