Eichel hilft
junge Welt -
14.10.2003
Steuererleichterung
für Versicherer. Berlin will Halbeinkünfteverfahren wieder
kippen
Dieter Schubert
Die Versicherungswirtschaft hat
Probleme, und die Bundesregierung scheint gewillt, schnell zu helfen. Um die
Assekuranzkonzerne von drohenden Steuerzahlungen zu befreien, plant Berlin eine
Gesetzesänderung, um das sogenannte Halbeinkünfteverfahren wieder zu
kippen. Das bestätigte am Montag ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums,
nachdem bereits die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer Montagausgabe
darüber berichtet hatte. Während der Ministeriumssprecher keine Zahlen
nennen wollte, schrieb die FTD von einer faktischen Steuerentlastung für
die Versicherer in Höhe von fünf bis zehn Milliarden Euro.
Das Halbeinkünfteverfahren war erst
im Jahr 2000 in die Steuergesetzgebung eingegangen, nicht zuletzt aufgrund
massiven Drucks der Versicherungsbranche. Mit dieser Bilanzierungsmethode war es
den Versicherern möglich, Gewinne – und Verluste – aus
Aktiengeschäften lediglich in der Handelsbilanz, nicht aber in der
Steuerbilanz des Unternehmens zu verbuchen. Realisierte Gewinne aus
Aktiengeschäften waren demzufolge nicht mehr steuerpflichtig. Im Gegenteil.
Durch die Besonderheiten des Lebensversicherungsgeschäftes verwandelten
sich die Börsengewinne für die Versicherer in Verluste, die steuerlich
geltend gemacht werden konnten. Denn bei einem Überschuß in der
Handelsbilanz sind Versicherer verpflichtet, diesen laut Gesetz zu mindestens 90
Prozent an die Versicherten weiterzugeben. Für den Konzern selbst sind die
90 Prozent dann steuerlich absetzbar. Dieser »Verlust« ist dann meist
höher, als die Summe der steuerpflichtigen Kapitalerträge. Rauschen
die Börsenkurse über längere Zeit nach unten, werden also, wie in
den Jahren nach dem Platzen der Spekulationsblase an den Finanzmärkten,
kaum Gewinne aus Aktien eingefahren, ändert sich das ganze Spiel. Die
Versicherer können die Verluste – da nicht in der Steuerbilanz
– nicht geltend machen. Und in der Handelsbilanz sinkt der
Überschuß, der den Kunden zuzurechnen ist. Unter dem Strich muß
das Unternehmen richtig Steuern zahlen.
Seit das Gesetz am 1. Januar 2001 in
Kraft trat, standen an den Börsen die Zeichen nicht mehr auf Boom, sondern
Katzenjammer machte sich breit. Und das für die Versicherungsunternehmen
wohlmeinende Gesetz bewirkte das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. So
geriet beispielsweise die Mannheimer Versicherung wegen mißglückter
Aktienspekulationen in bedrohliche Schieflage.
Jetzt streiten Lobbyisten der
Finanzwirtschaft nicht mehr um die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens,
sondern nur noch, ob rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten soll, wie es die
Regierung offenbar in Aussicht gestellt hat. Vertreter der Finanzwirtschaft
fordern Presseberichten zufolge, daß das Anrechnungsverfahren
rückwirkend zum 1. Januar 2001, also dem Tag seiner Einführung,
aufgehoben wird.
An den Börsen
trieb allein die Absicht einer solchen Gesetzesänderung die Kurse der
Versicherungskonzerne nach oben. Am Montag nachmittag notierten die Aktien der
Allianz und der Münchner Rück – deren
»Steuerersparnis« auf 750 Millionen Euro geschätzt wird –
um fast viereinhalb Prozent im Plus.
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Ausdruck erstellt am 14.10.2003 um 20:16:07
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Posted: Di - Oktober 14, 2003 at 08:17 nachm.