T-Online erhält Überwachungspreis
de.internet.com - 24.10.2003,
16:00
Der Internet Provider T-Online erhält heute den
Überwachungspreis "BigBrotherAward" in der Kategorie "Kommunikation"
für das Speichern von IP-Nummern seiner Flatrate-Kunden. "Eine Speicherung
der IP-Nummer ist zum konkreten Nachweis der Entgeltpflicht nicht erforderlich
und damit grundsätzlich nicht erlaubt", so das Komitee heute Bielefeld. Die
Negativauszeichnungen wird für konkrete Verdienste um den Ausbau der
Bespitzelung gegen die Bevölkerung verliehen.
Der Jury gehören neben dem
"Computerclub" FoeBuD, der Chaos Computer Club, die Deutsche Vereinigung
für Datenschutz und die Humanistische Union an. In diesem Jahr beteiligt
sich erstmalig auch die Internationale Liga für Menschenrechte.
Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz
dürfen Verbindungsdaten nur gespeichert werden, wenn und solange sie
für Abrechnungszwecke benötigt werden. Zweck dieses Verbots einer
Vorratsdatenspeicherung ist es zu verhindern, dass auch noch nach Monaten an
Hand der elektronischen Spuren nachvollzogen werden kann, was ein Nutzer im
Internet gemacht hat. Bei Flatrates gebe es nicht ansatzweise den Grund einer
Speicherung der IP-Adressen, über die eine Zuordnung zu konkreten Personen
bzw. Anschlussinhabern vorgenommen werden kann.
"Was T-Online mit seiner
IP-Adressenspeicherung bewirkt, ist offensichtlich ein massiver Eingriff in die
Privatsphäre seiner Kunden. Teilnehmer von Musik-Tauschbörsen
können so identifiziert und traktiert werden", hieß es in der
Laudatio. Sicherlich ist T-Online nicht der einzige ISP, der langfristig
Verbindungsdaten speichert. Als prominenter Vertreter dürfe sie aber nicht
mit schlechtem Beispiel vorangehen: Die Jury der BigBrotherAwards forderte
T-Online auf, die Nutzungsdaten umgehend nach Ende der Verbindungen zu
löschen. (as)
Posted: Fr - Oktober 24, 2003 at 05:57 nachm.