T-Online erhält Überwachungspreis


de.internet.com - 24.10.2003, 16:00

Der Internet Provider T-Online erhält heute den Überwachungspreis "BigBrotherAward" in der Kategorie "Kommunikation" für das Speichern von IP-Nummern seiner Flatrate-Kunden. "Eine Speicherung der IP-Nummer ist zum konkreten Nachweis der Entgeltpflicht nicht erforderlich und damit grundsätzlich nicht erlaubt", so das Komitee heute Bielefeld. Die Negativauszeichnungen wird für konkrete Verdienste um den Ausbau der Bespitzelung gegen die Bevölkerung verliehen.

Der Jury gehören neben dem "Computerclub" FoeBuD, der Chaos Computer Club, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und die Humanistische Union an. In diesem Jahr beteiligt sich erstmalig auch die Internationale Liga für Menschenrechte.

Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten nur gespeichert werden, wenn und solange sie für Abrechnungszwecke benötigt werden. Zweck dieses Verbots einer Vorratsdatenspeicherung ist es zu verhindern, dass auch noch nach Monaten an Hand der elektronischen Spuren nachvollzogen werden kann, was ein Nutzer im Internet gemacht hat. Bei Flatrates gebe es nicht ansatzweise den Grund einer Speicherung der IP-Adressen, über die eine Zuordnung zu konkreten Personen bzw. Anschlussinhabern vorgenommen werden kann.

"Was T-Online mit seiner IP-Adressenspeicherung bewirkt, ist offensichtlich ein massiver Eingriff in die Privatsphäre seiner Kunden. Teilnehmer von Musik-Tauschbörsen können so identifiziert und traktiert werden", hieß es in der Laudatio. Sicherlich ist T-Online nicht der einzige ISP, der langfristig Verbindungsdaten speichert. Als prominenter Vertreter dürfe sie aber nicht mit schlechtem Beispiel vorangehen: Die Jury der BigBrotherAwards forderte T-Online auf, die Nutzungsdaten umgehend nach Ende der Verbindungen zu löschen. (as)

Posted: Fr - Oktober 24, 2003 at 05:57 nachm.      


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