Computer, Rechner, Datenverarbeitungsanlage,
durch gespeicherte Programme gesteuerte elektron.
Anlage zur Datenverarbeitung sowie zum Steuern von Geräten, Anlagen und
Prozessen. Der Begriff C. umfaßt dabei den weiten Bereich vom fest programmierten
C., der als Steuergerät z. B. in Haushaltgeräten verwendet wird, bis
hin zum frei programmierbaren universellen Großrechner und darüber
hinaus zum Supercomputer für komplizierteste math. Aufgaben. Die fortschreitende
Miniaturisierung der elektron.
Bauelemente
und die Entwicklung der Mikrocomputer führten zu einer Vielzahl von kleineren
C.-Typen, z. B. Heim-C., Büro-C., Personal-C. Die elektron. und mechan.
Teile eines C. werden als Hardware, die Programme als Software bezeichnet. Alle
C. besitzen eine Zentraleinheit (meist Mikroprozessor) mit Steuer- und Rechenwerk
sowie dem Arbeits- oder Hauptspeicher, die über Kanäle mit peripheren
Geräten(z. B. Eingabe-/Ausgabegeräte, externe Speicher) verbunden ist.
Die Eingabe von Daten geschieht normalerweise über die Tastatur; Programme
und Daten werden auch von Speichern eingelesen oder über Telekommunikation
von anderen C. eingegeben. Die Ausgabe von Daten geschieht i. d. R. auf dem
Bildschirm bzw. auf Druckern oder Plottern. Wesentliches Funktionsprinzip ist
die Programmsteuerung über in den C. eingegebene Programme, die nach dem
Start automatisch ablaufen.
© 1996, Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim