Peking will Todesurteile künftig strenger prüfen lassenChinas Volkskongreß berät über
Justizreform
von Johnny
Erling
Peking - Die chinesischen Justizbehörden wollen die Anwendung der Todesstrafe und die ohne Richteranhörung behördlich verhängte Lagerhaft verändern. Beide Strafen, die im Menschenrechtsdialog Europas mit China an oberster Stelle stehen, werden auch innerhalb Chinas wegen ihrer extensiven Anwendung und der mit ihnen verbundenen Willkür öffentlich kritisiert. Der Präsident des chinesischen Gerichtshofes, Xiao Yang, kündigte vor dem Volkskongreß nun an, in diesem Jahr die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um zweitinstanzliche Urteilsüberprüfungen zu verbessern und die Berufungsverfahren für die Todesstrafe zu zentralisieren. Ziel ist es, alle verhängten Todesurteile künftig vom Obersten Volksgericht als letzter Instanz überprüfen zu lassen. Zuvor hatte Parlamentspräsident Wu Bangguo für 2005 auch gesetzliche Neuregelungen zur Administrativhaft angekündigt. Aus der bisherigen Lagerhaft "Laojiao" (Resozialisierung durch Arbeit) soll eine gesetzliche Strafe "zur Korrektur rechtswidrigen Verhaltens" gemacht werden. Auch Chinas Petitionssystem, über das Hunderttausende Verzweifelte jährlich gegen ihr Unrecht mit Eingaben und Vorsprachen klagen, soll transparenter werden. Staatsrichter Xiao Yang gab in seinem Rechenschaftsbericht keine Auskunft, wie viele Menschen in China jährlich hingerichtet werden. Genaue Zahlen werden als Staatsgeheimnis behandelt. Fest steht, daß China pro Jahr mehr Menschen exekutieren läßt, als alle anderen Länder der Welt zusammen. Die Hilfsorganisation Amnesty International, die örtliche Medienberichte auswertet, kam für die Monate Dezember 2004 und Januar 2005 auf eine neue Rekordzahl von 650 Exekutionen. Chinesische Juristen schätzten die Zahl alljährlicher Hinrichtungen auf mehr als 5000. Einer der Gründe für die hohe Zahl ist, daß Peking seit 1983 die Schnelljustiz in der Provinz zur Abschreckung gefördert hat. Erstinstanzliche Todesurteile konnten in derselben Provinz, in der sie gefällt wurden, von der nächsthöheren Instanz bestätigt und sofort vollstreckt werden. 1956 wurden im maoistischen China die ersten Laojiao-Umerziehungslager eingeführt. Die Behörden konnten dort "kleinere" Straftäter, vom jugendlichen Dieb bis zur Prostituierten, ohne Gerichtsurteil für ein bis drei Jahre Arbeitshaft zwangseinweisen lassen. Diese Haft konnte dann noch um ein Jahr verlängert werden. Nach offiziellen Angaben gab es 1999 in China 310 solcher Lager mit mehr als 310 000 Insassen. In sie werden auch politische Dissidenten, Gläubige und Zehntausende von verfolgten Falun-Gong-Anhängern eingesperrt. Diese Art der Haft soll künftig nur noch auf genau definierte Kleindelikte angewendet werden können und darf maximal eineinhalb Jahre dauern. Anwaltlicher Einspruch ist möglich. Der Haftvollzug soll innerhalb der Anstalten ohne Absperrungen "offen" gestaltet werden, wie es heißt. Chinas drakonisches Strafsystem schreckt Verbrecher nicht ab. 2004 wurden nach dem Bericht des obersten Generalstaatsanwalts 860 000 Straftäter angeklagt, eine Zunahme von 9,3 Prozent zum Vorjahr. Wie Chinas "Rechtszeitung" berichtet, starben seit 1980 mehr als 7000 Polizisten im Kampf gegen Kriminelle. Artikel erschienen am Do, 10. März 2005 Posted: Mi - März 16, 2005 at 06:36 nachm. |
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