Umfangreiche VerŠnderungen des Au§engelŠndes
Presseinformation des Kirchenkreises Kiel vom 16. MŠrz 2007Das Volkswagenzentrum Kiel Ð Schmidt und Hoffmann GmbH am Kšnigsweg sucht fŸr seine Automobile mehr StellflŠche. Da das GelŠnde von drei Seiten durch Stra§en begrenzt ist, hat das Autohaus mit der benachbarten Friedensgemeinde Kontakt aufgenommen, mit der Absicht, eine TeilflŠche von dem kircheneigenen GrundstŸck zu erwerben. Es handelt sich um eine FlŠche von rund 1.800 Quadratmeter, die teilweise als Au§enspielflŠche von der dort gelegenen KindertagesstŠtte (Kita) ãDrei KšnigeÒ genutzt wird. Der Ÿbrige Teil des GelŠndes wurde nicht genutzt; es handelt sich dabei um eine wiesenŠhnliche Bšschung, die mit Buschwerk und EinzelbŠumen bewachsen ist.
Der Vorstand des Kirchenkreises Kiel hat jetzt, entsprechend den kirchengesetzlichen Regelungen, dem Verkauf dieser FlŠche durch die Kirchengemeinde zugestimmt. Insbesondere wurde dabei darauf geachtet, dass den Kita-Kindern eine vergleichbare SpielflŠche erhalten bleibt. Deswegen bekommt die Kita als Ausgleich eine neu zu gestaltende FlŠche in annŠhrend gleicher Grš§e an der Ostseite der St. JŸrgen-Kirche. Diese FlŠche ist in etwa gleich gro§ und schlie§t auch direkt an das GebŠude der Kita an. Generell hat der Kirchenkreisvorstand noch einmal sein Ja zu dieser Kita bekrŠftigt. Mit der Umgestaltung dieser neuen SpielflŠche ist der Architekt JŸrgen Hintz, Schšnkirchen, beauftragt.
Der Kirchenkreis Kiel hat dem Verkauf dieser FlŠche an das Autohaus auch deshalb zugestimmt, weil Ð als Alternative zu ebenerdigen StellflŠchen Ð die Errichtung eines mehrgeschossigen Parkdecks durch das Autohaus in der Planung war. Dies hŠtte fŸr das gesamte GelŠnde der Kirchengemeinde eine erhebliche BeeintrŠchtigung hinsichtlich der Sicht- und LichtverhŠltnisse mit sich gebracht. Der jetzt vorgesehene GrundstŸcksvertrag sieht vor, dass das VW-Zentrum statt der Bšschung eine StŸtzwand bzw. einen begrŸnten Zaun als neue GrundstŸcksbegrenzung errichtet. Dadurch entstehen dem verbleibenden kirchengemeindlichen GrundstŸck keine Nachteile.
Das Buschwerk und die BŠume auf der Bšschung wurden inzwischen entfernt. Ausschlaggebend hierfŸr war das Datum 15. MŠrz, da wegen der bevorstehenden Brutzeit der Všgel nur bis zu diesem Zeitpunkt Abholzungen vorgenommen werden dŸrfen.
Kiel, 16.03.07
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