TURNIER-BRIDGE-REGELN 1997
Erlassen und veröffentlicht durch den Weltbridgeverband (WBF).
Verantwortlich für den Inhalt ist Gerhard Elsner.Part Four
Der Text wurde von der Veröffentlichung des DBVs "Die Turnier-Bridge-Regeln" übernommen. Der DBV ist über die Existenz dieser HTML-Version der TBR informiert, eine inhaltliche Prüfung ist jedoch nicht erfolgt.
§ 75: Partnerschaftsvereinbarungen
A. Besondere Partnerschaftsvereinbarungen
Besondere Partnerschaftsvereinbarungen, seien sie ausdrücklich oder stillschweigend, müssen vollständig und uneingeschränkt den Gegnern zur Verfügung stehen (siehe § 40). Eine dem Partner aufgrund solcher Vereinbarungen übermittelte Information muss sich aus Ansagen, Spielen und den für das laufende Board geltenden Bedingungen ergeben.
B. Bruch von Partnerschaftsvereinbarungen
Ein Spieler darf eine angekündigte Partnerschaftsvereinbarung brechen, solange sein Partner sich des Bruches nicht bewusst ist (aber gewohnheitsmäßige Brüche innerhalb einer Partnerschaft können stillschweigende Vereinbarungen begründen, die offengelegt werden müssen). Kein Spieler hat die Pflicht, den Gegnern zu offenbaren, dass er eine angekündigte Vereinbarung gebrochen hat; werden die Gegner anschließend geschädigt, etwa, weil sie einen falschen Rückschluss aus einem solchen Bruch gezogen haben, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
C. Beantwortung von Fragen über Partnerschaftsvereinbarungen
Erklärt ein Spieler die Bedeutung einer Ansage oder Spielweise des Partners in Beantwortung einer Frage des Gegners (siehe § 20), soll er alle besonderen Informatio-nen offenlegen, die ihm aufgrund Partnerschaftsvereinbarung oder -erfahrung übermittelt worden sind; er braucht aber Rückschlüsse, die er aus seiner allgemeinen Bridgekenntnis und Erfahrung gezogen hat, nicht zu offenbaren.
D. Berichtigung falscher Erklärungen
1. Erklärender bemerkt eigenen Fehler
Bemerkt ein Spieler anschließend, dass seine eigene Erklärung falsch oder unvollständig war, muss er sofort den Turnierleiter rufen (der § 21 oder § 40 C anwenden wird).
2. Partner des Erklärenden bemerkt Fehler
Ein Spieler, dessen Partner eine falsche Erklärung abgegeben hat, darf weder den Fehler vor dem abschließenden Pass berichtigen noch darf er in irgendeiner Weise zu erkennen geben, dass ein Fehler begangen worden ist; ein Gegenspieler darf den Fehler nicht berichtigen, bevor das Spiel endet. Nachdem er den Turnierleiter bei der ersten legalen Gelegenheit (nach dem abschließenden Pass, wenn er Alleinspieler oder Dummy ist; nach Spielende, wenn er Gegenspieler ist) gerufen hat, muss der Spieler den Gegnern mitteilen, dass seiner Meinung nach die Erklärung seines Partners falsch war.*
************************************
* Zwei Beispiele mögen die Pflichten der Spieler (und des Turnierleiters) verdeutlichen, nachdem den Gegnern eine irreführende Erklärung gegeben worden ist. In beiden folgenden Beispielen hat Nord 1 SA eröffnet und Süd, der eine schwache Hand mit langen Karos hält, hat 2 K in der Absicht geboten, damit abzuschließen; Nord erklärt aber in Beantwortung der Nachfrage von West, dass Süds Gebot stark und künstlich sei und nach Oberfarben frage.Beispiel 1 - Falsche Erklärung
Die tatsächliche Partnerschaftsvereinbarung ist die, dass 2 K ein natürliches Abschlussgebot ist; der Fehler lag in Nords Erklärung. Diese Erklärung ist ein Regelverstoß, da Ost-West einen Anspruch darauf haben, eine zutreffende Beschreibung der Nord-Süd-Vereinbarungen zu erhalten (führt dieser Verstoß zu einem Schaden für Ost-West, soll der Turnierleiter einen berichtigten Score zuerkennen). Bemerkt Nord anschließend seinen Fehler, muss er sofort den Turnierleiter benachrichtigen. Süd darf keinesfalls etwas unternehmen, um die falsche Erklärung zu berichtigen, solange die Reizung im Gange ist; nach dem abschlie-ßenden Pass sollte Süd, wenn er Alleinspieler oder Dummy ist, den Turnierleiter rufen und muss freiwillig eine Berichtigung der Erklärung abgeben. Wird Süd ein Gegenspieler, ruft er den Turnierleiter nach Spielende und berichtigt die Erklärung dann.
Beispiel 2 - Falsches Gebot
Die Partnerschaftsvereinbarung ist wie erklärt - 2 K ist stark und künstlich; der Fehler lag in Süds Gebot. Hier liegt kein Regelverstoß vor, da Ost-West eine zutreffende Beschreibung der Nord-Süd-Vereinbarung erhalten haben; sie haben keinen Anspruch auf eine zutreffende Beschreibung der Nord-Süd-Hände.
(Ungeachtet eines Schadens soll der Turnierleiter das Resultat aufrechterhalten; der Turnierleiter hat jedoch "Falsche Erklärung" eher als "Falsches Gebot" anzunehmen, falls das Gegenteil nicht bewiesen wird.) Süd darf auf keinen Fall Nords Erklärung sofort berichtigen (oder den Turnierleiter benachrichtigen) und ihn trifft keine Pflicht, dies anschließend zu tun.
In beiden Beispielen weiß Süd, nachdem er Nords Erklärung gehört hat, dass sein eigenes Zwei-Karo-Gebot missverstanden worden ist. Diese Kenntnis ist eine "Unerlaubte Information" (siehe § 16 A), so dass Süd sorgfältig vermeiden muss, nachfolgende Aktionen auf diese Information zu gründen (tut er dies, soll der Turnierleiter einen berichtigten Score zuerkennen). Gibt z.B.Nord ein Rückgebot von zwei Sans-Atout ab, verfügt Süd über die unerlaubte Information, dass dieses Gebot nur eine Vierer-Oberfarbe verneint; aber Süds Pflicht besteht darin, so zu handeln, als habe Nord Maximum gezeigt und damit einen starken Partieversuch gegenüber einer schwachen Antwort gemacht.
************************************§ 76: Zuschauer
A. Benehmen während Reizung oder Spiel
1. Nur eine Hand
Ein Zuschauer sollte ohne Erlaubnis nicht in die Hände von mehr als einem Spieler sehen.
2. Persönliche Reaktion
Ein Zuschauer darf während einer laufenden Teilung keine Reaktion bezüglich der Reizung oder des Spiels zeigen.
3. Gehabe oder Bemerkungen
Während der Runde muss sich ein Zuschauer jeglichen Gehabes oder irgendwelcher Bemerkungen enthalten (einschließlich Unterhaltung mit einem Spieler).
4. Rücksichtnahme auf Spieler
Ein Zuschauer darf in keiner Weise einen Spieler stören.
B. Beteiligung eines Zuschauers
Ein Zuschauer darf weder die Aufmerksamkeit auf eine Regelwidrigkeit lenken, noch zu irgendeiner Frage bezüglich Tatsachen oder Regeln Stellung nehmen, außer auf Aufforderung des Turnierleiters.
KAPITEL VIII
Der Score
§ 77: Score-Tabelle für Turnierbridge
Stich Score
Der Seite des Alleinspielers gutzuschreibende Stich-Wertungspunkte, wenn der Kontrakt erfüllt wird
und die Trumpffarbe
ist für jeden gebotenen und gemachten Stich über dem Buch, sofern der Kontrakt
unkontriert gespielt wurde: 20
20
30
30
kontriert wurde: 40
40
60
60
rekontriert wurde: 80
80
120
120
In einem Sans-Atout-Kontrakt: unkontriert
kontriert
rekontriert
Für den ersten gebotenen und gemachten Stich über dem Buch 40
80
160
Für jeden weiteren Stich 30
60
120
Ein in einem Board erreichtes Stich-Wertungspunkt-Ergebnis von 100 oder mehr Punkten ergibt ein Vollspiel, ein erzieltes Stich-Wertungspunkt-Ergebnis von weniger als 100 Punkten ist ein Teilkontrakt.
Prämien
Für die Erfüllung eines Schlemms In Nichtgefahr
In Gefahr
Kleinschlemm (12 Stiche) geboten und erfüllt 500
750
Großschlemm (13 Stiche) geboten und erfüllt 1000
1500
Überstiche
Für jeden Überstich In Nichtgefahr
In Gefahr
(über den Kontrakt hinausgehend gemachte Stiche)
Unkontriert Stichwert
Stichwert
Kontriert 100
200
Rekontriert 200
400
Prämien für Vollspiel, Teilkontrakt und erfüllten Kontrakt
Für Gewinn eines Vollspiels, in Gefahr 500
Für Gewinn eines Vollspiels, in Nichtgefahr 300
Für Gewinn irgendeines Teilkontrakts 50
Für Gewinn irgendeines kontrierten, aber nicht rekontrierten Kontrakts 50
Für Gewinn irgendeines rekontrierten Kontrakts 100
Strafen für Faller
(Stiche, um die der Alleinspieler die Erfüllung des Kontraktes verfehlt)
In Nichtgefahr unkontriert
kontriert
rekontriert
Für ersten Faller 50
100
200
Jeder weitere Faller 50
200
400
Bonus für den vierten und jeden weiteren Faller 0
100
200
In Gefahr unkontriert
kontriert
rekontriert
Für ersten Faller 100
200
400
Jeder weitere Faller 100
300
600
Bonus für den vierten und jeden weiteren Faller 0
0
0
§ 78: Score-Verfahren
A. Matchpunkt-Verfahren
Im Matchpunkt-Verfahren erhält jeder Teilnehmer für die von anderen Teilnehmern im gleichen Board erzielten Ergebnisse, die mit seinem Ergebnis verglichen werden, folgende Gutschriften: zwei Score-Einheiten (Matchpunkte oder halbe Matchpunkte) für jedes Ergebnis, das schlechter als seines ist, eine Score-Einheit für jedes Ergebnis, das gleich seinem eigenen ist und null Score-Einheiten für jedes Ergebnis, das besser als sein eigenes ist.
B. Internationales Matchpunkt-Verfahren
Im Internationalen Matchpunkt-Verfahren wird in jedem Board die Differenz der Gesamtpunkte zwischen zwei Ergebnissen verglichen und nach folgender Tabelle in IMP umgewandelt:
Punktdifferenz
IMP
Punktdifferenz
IMP
20-40
1
750-890
13
50-80
2
900-1090
14
90-120
3
1100-1290
15
130-160
4
1300-1490
16
170-210
5
1500-1740
17
220-260
6
1750-1990
18
270-310
7
2000-2240
19
320-360
8
2250-2490
20
370-420
9
2500-2990
21
430-490
10
3000-3490
22
500-590
11
3500-4000
23
600-740
12
4000 und mehr
24
C. Gesamtpunkt-Verfahren
Im Gesamtpunkt-Verfahren ist der in allen gespielten Boards insgesamt erzielte Netto-Score der Score für jeden Teilnehmer.
D. Besondere Score-Methoden
Besondere Score-Methoden sind zulässig, wenn sie vom veranstaltenden Verband genehmigt sind. Vor jedem Wettbewerb sollte der veranstaltende Verband die Wettbewerbsbedingungen veröffentlichen, die die Teilnahmebedingungen, Score-Verfahren, Ermittlung der Sieger, Entscheidung bei Punktgleichheit und ähnliches beinhalten.
§ 79: Gewonnene Stiche
A. Einigung über gewonnene Stiche
Über die Anzahl der gewonnenen Stiche soll Einigung erzielt werden, bevor alle vier Hände in das Board zurückgesteckt werden.
B. Uneinigkeit über gewonnene Stiche
Entsteht anschließend eine Uneinigkeit, muss der Turnierleiter gerufen werden. Eine Erhöhung des Scores braucht nicht gewährt zu werden, wenn nicht der Turnierleiter gerufen wird, bevor gemäß § 8 die Runde endet (aber § 69 oder § 71 können diese Bestimmung verdrängen, wenn eine Einwilligung erfolgt oder eine Konzession gemacht worden ist).
C. Irrtum beim Scoren
Ein Irrtum bei der Berechnung oder beim Eintragen des Scores, über den Einigung erzielt worden war, gleichgültig, ob er von einem Spieler oder einem Scorer begangen worden ist, darf bis zum Ablauf des vom veranstaltenden Verband festgelegten Zeitraums berichtigt werden. Wenn der veranstaltende Verband keinen späteren* Zeitpunkt [ Ein früherer Zeitpunkt darf festgelegt werden, wenn dies aufgrund der besonderen Bedingungen eines Wettbewerbs notwendig ist.] bestimmt, läuft dieser Berichtigungszeitraum 30 Minuten, nachdem das offizielle Ergebnis zur Einsichtnahme zugänglich gemacht worden ist, aus.
KAPITEL IX
Veranstaltung von Turnieren
§ 80: Veranstaltender Verband
Ein veranstaltender Verband, der ein Turnier nach diesen Regeln durchführt, hat die folgenden Pflichten und Rechte:
A. Turnierleiter
den Turnierleiter zu bestellen. Gibt es keinen Turnierleiter, sollten die Spieler einen unter ihnen mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betrauen.
B. Vorbereitungen
die Vorbereitungen für das Turnier zu treffen, einschließlich des Spiellokals, der Versorgung der Teilnehmer und der Bereitstellung des Spielmaterials.
C. Spielzeiten für jeden Durchgang
Datum und Zeit für jeden Durchgang festzulegen.
D. Teilnahmebedingungen
die Teilnahmebedingungen festzulegen.
E. Besondere Bedingungen
besondere Bedingungen für Reizung und Spiel festzulegen (wie z.B. schriftliche Reizung, Bidding-Boxes, Screens - Strafvorschriften für Aktionen, die nicht mittels Benutzung eines Screens unternommen werden, dürfen außer Kraft gesetzt werden).
F. Zusätzliche Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen zu veröffentlichen oder anzukündigen,die diese Regeln ergänzen, aber nicht im Widerspruch zu ihnen stehen.
G. Proteste
geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit Proteste verhandelt werden können.
KAPITEL X
Turnierleiter
Abschnitt I - Verantwortlichkeiten
§ 81: Pflichten und Rechte
A. Offizieller Status
Der Turnierleiter ist der offizielle Vertreter des veranstaltenden Verbandes.
B. Einschränkungen und Verantwortlichkeiten
1. Technische Leitung
Der Turnierleiter ist für die technische Leitung des Turniers verantwortlich.
2. Einhaltung der Regeln und Durchführungsbestimmungen
Der Turnierleiter ist diesen Regeln und den zusätzlichen Durchführungsbestimmungen, die der veranstaltende Verband angekündigt hat, unterworfen.
C. Pflichten und Rechte des Turnierleiters
Die Pflichten und Rechte des Turnierleiters schließen üblicherweise die folgenden ein:
1. Hilfskräfte
nach Bedarf Hilfskräfte zu ernennen, um seine Pflichten zu erfüllen;
2. Anmeldungen
Anmeldungen anzunehmen und aufzulisten;
3. Spielbedingungen
geeignete Spielbedingungen zu schaffen und diese den Teilnehmern bekanntzugeben;
4. Disziplin
die Disziplin aufrechtzuerhalten und den ordnungsgemäßen Verlauf des Spiels sicherzustellen;
5. Regeln
diese Regeln anzuwenden und auszulegen und die Spieler über ihre sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren;
6. Irrtümer
einen Irrtum oder eine Regelwidrigkeit innerhalb des gemäß § 79 C festgelegten Berichtigungszeitraumes zu korrigieren, egal, auf welche Weise er darauf aufmerksam wird;
7. Strafen
Strafen zu verhängen, wenn diese verwirkt sind;
8. Erlass von Strafen
Strafen nach seinem Ermessen auf Antrag der nicht-schuldigen Seite zu erlassen, wenn hierfür ein Grund besteht;
9. Streitigkeiten
Streitigkeiten zu schlichten; dem zuständigen Gremium eine Streitfrage zur Entscheidung vorzulegen.
10. Scores
Scores einzusammeln und Ergebnisse zu veröffentlichen;
11. Meldungen
dem veranstaltenden Verband Ergebnisse zu melden, damit sie offiziell registriert werden können.
D. Delegation von Pflichten
Der Turnierleiter darf jede der unter C aufgeführten Pflichten an Hilfskräfte delegieren, dies entbindet in jedoch nicht von seiner Verantwortung für ihre korrekte Erfüllung.
§ 82: Berichtigung von Verfahrensfehlern
A. Pflicht des Turnierleiters
Es ist die Pflicht des Turnierleiters, Verfahrensfehler zu berichtigen und den Fortlauf des Spiels in einer Weise sicherzustellen, die nicht im Widerspruch zu diesen Regeln steht.
B. Berichtigung von Fehlern
Um einen Verfahrensfehler zu berichtigen, darf der Turnierleiter:
1. Zuerkennen eines berichtigten Scores
nach Maßgabe dieser Regeln einen berichtigten Score zuerkennen;
2. Spielzeit festsetzen
das Spielen oder Nachspielen eines Boards anordnen.
C. Fehler des Turnierleiters
Hat der Turnierleiter eine Entscheidung getroffen, die er selbst oder der Hauptturnierleiter anschließend für falsch hält und erlaubt keine Berichtigungsmethode, das Board normal zu scoren, soll er einen berichtigten Score zuerkennen, wobei er zu diesem Zweck beide Seiten als nicht-schuldig ansieht.
§ 83: Hinweis auf das Protestrecht
Glaubt der Turnierleiter, dass eine Überprüfung seiner betreffend einer im Tatsächlichen angesiedelten Frage oder einer Ausübung seines Ermessens getroffenen Entscheidung angebracht sein könnte (etwa wenn er einen berichtigten Score gemäß § 12 zuerkennt), soll er einen Teilnehmer auf sein Recht hinweisen, Protest zu erheben. Er darf die Streitfrage auch von sich aus einem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorlegen.
Abschnitt II - Entscheidungen
§ 84: Entscheidungen bei unstreitigem Sachverhalt
Wird der Turnierleiter gerufen, um eine die Regeln oder die zusätzlichen Durchführungsbestimmungen betreffende Frage zu entscheiden, bei der über die Tatsachen Einigkeit herrscht, soll er wie folgt entscheiden:
A. Keine Strafe
Ist in den Regeln keine Strafe vorgesehen und besteht keine Veranlassung für die Ausübung seines Ermessens, weist er die Spieler an, mit der Reizung oder dem Spiel fortzufahren.
B. Regeln sehen Strafe vor
Erfüllt ein Sachverhalt klar den Tatbestand einer Regel, die für die Regelwidrigkeit eine Strafe vorsieht, verhängt er diese Strafe und sorgt dafür, dass sie vollzogen wird.
C. Wahlrecht eines Spielers
Gibt eine Regel einem Spieler ein Wahlrecht zwischen mehreren Strafen, erklärt der Turnierleiter die Wahlmöglichkeiten und sorgt dafür, dass eine Strafe gewählt und vollzogen wird.
D. Wahlrecht des Turnierleiters:
Gibt eine Regel dem Turnierleiter ein Wahlrecht zwischen einer bestimmten Strafe und der Zuerkennung eines berichtigten Scores, versucht er, Billigkeit herzustellen, entscheidet aber jeden zweifelhaften Punkt zu Gunsten der nicht-schuldigen Seite.
E. Strafe aufgrund Ermessensentscheidung
Ist eine Regelwidrigkeit vorgekommen, für die in den Regeln keine Strafe vorgesehen ist, erkennt der Turnierleiter einen berichtigten Score zu, wenn eine auch nur vernünftige Möglichkeit besteht, dass die nicht-schuldige Seite geschädigt worden ist, und weist die schuldige Seite auf ihr Recht zum Protest hin (siehe § 81 C 9).
§ 85: Entscheidungen bei streitigem Sachverhalt
Wird der Turnierleiter gerufen, um eine die Regeln oder die zusätzlichen Durchführungsbestimmungen betreffende Frage zu entscheiden, bei der über die Tatsachen keine Einigkeit herrscht, soll er wie folgt vorgehen:
A. Einschätzung des Turnierleiters
Ist der Turnierleiter davon überzeugt, dass er den Sachverhalt festgestellt hat, entscheidet er gemäß § 84.
B. Sachverhalt nicht festgestellt
Ist der Turnierleiter nicht in der Lage, den Sachverhalt zu seiner Überzeugung festzustellen, soll er eine Entscheidung treffen, die den Fortgang des Spiels ermöglicht, und die Spieler auf ihr Recht zum Protest hinweisen.
Abschnitt III - Berichtigung von Regelwidrigkeiten
§ 86: Im Team-Turnier
A. Durchschnitt im Team-Turnier
Entschließt sich der Turnierleiter dazu, im Team-Turnier einen künstlichen berichtigten Score in Form eines Plus- oder Minusdurchschnitts zuzuerkennen, so sind das entweder + 3 IMP oder - 3 IMP.
B. Sich nicht ausgleichende Scores, K.O.-Wettbewerb
Weist der Turnierleiter in einem Knock-out-Wettbewerb sich nicht ausgleichende Scores (siehe § 12 C) zu, wird der Score jedes Teilnehmers für das Board gesondert berechnet. Der Durchschnitt der beiden Scores wird dann beiden Teilnehmern zugewiesen.
C. Ersatzboard
Der Turnierleiter soll seine Befugnis nach § 6, ein Ersatzboard spielen zu lassen, nicht ausüben, wenn das Endergebnis eines Kampfes ohne dieses Board einem Teilnehmer bekannt sein könnte. Stattdessen erkennt er einen berichtigten Score zu.
§ 87: Verfälschtes Board
A. Definition
Ein Board gilt als verfälscht, wenn der Turnierleiter feststellt, dass eine oder mehrere Karten so vertauscht worden sind, dass Teilnehmer, die einen direkten Scorevergleich in dem Board gehabt haben sollten, das Board nicht in identischer Form gespielt haben.
B. Scoren des verfälschten Boards
Beim Scoren eines verfälschten Boards stellt der Turnierleiter so genau wie möglich fest, welche Scores mit dem Board in seiner ursprünglichen Form und welche Scores in der geänderten Form erzielt worden sind. Er teilt auf dieser Grundlage die Ergebnisse in zwei Gruppen und scort jede Gruppe getrennt entsprechend den Bestimmungen des veranstaltenden Verbandes.
In manchen Arten von Team-Turnieren darf der veranstaltende Verband eine Neuteilung anordnen (siehe § 6).
Abschnitt IV - Strafen
§ 88: Zuerkennung von Entschädigungspunkten
Muss sich in einem Paar- oder Individualturnier ein nicht-schuldiger Teilnehmer mit einem künstlichen berichtigten Score zufriedengeben, obwohl er weder einen Fehler begangen noch eine entsprechende Wahl getroffen hat, sollen einem solchen Teilnehmer mindestens 60% der Matchpunkte, die er in diesem Board erzielen konnte, oder der Prozentsatz der Matchpunkte, die er in den während des Durchgangs tatsächlich gespielten Boards erzielt hat, zuerkannt werden, wenn dieser Prozentsatz größer als 60% war.
§ 89: Strafen im Individualturnier
In einem Individualturnier soll der Turnierleiter die in diesen Regeln vorgesehenen Strafbestimmungen und die Bestimmungen, die die Zuerkennung eines berichtigten Scores anordnen, gleichermaßen auf beide Mitglieder der schuldigen Seite anwenden, auch wenn nur einer von ihnen für die Regelwidrigkeit verantwortlich sein mag. Der Turnierleiter soll aber bei der Zuerkennung berichtigter Scores gegen den Partner des schuldigen Spielers keine Verfahrens-Strafpunkte verhängen, wenn jener nach Ansicht des Turnierleiters in keiner Weise für den Regelverstoß verantwortlich war.
§ 90: Verfahrensstrafen
A. Befugnis des Turnierleiters
Der Turnierleiter darf zusätzlich zur Anwendung der in diesen Regeln vorgesehenen Strafvorschriften auch Strafen für jeden Verstoß verhängen, der das Spiel über Gebühr verzögert oder stört, anderen Teilnehmern Unannehmlichkeiten bereitet, dem korrekten Ablauf zuwiderläuft oder die Zuerkennung eines berichtigten Scores an einem anderen Tisch erforderlich macht.
B. Verstöße, die einer Strafe unterliegen
Strafbewehrte Verstöße sind unter anderem:
1. Verspätung
Ankunft eines Teilnehmers nach der festgelegten Startzeit;
2. Langsames Spiel
über Gebühr langsames Spiel eines Teilnehmers;
3. Laute Diskussion
Unterhaltung über die Reizung, das Spiel oder Ergebnis eines Boards, die an einem anderen Tisch mitgehört werden könnten;
4. Vergleichen von Scores
unerlaubtes Vergleichen von Scores mit einem anderen Teilnehmer;
5. Berühren der Karten eines anderen Spielers
Karten, die einem anderen Spieler gehören, zu berühren oder aufzunehmen (§ 7);
6. Falsches Stecken in das Board
eine oder mehrere Karten in ein falsches Fach des Boards zu stecken;
7. Verfahrensverstöße
Verfahrensfehler (wie etwa das Versäumnis, seine Karten zu zählen, das falsche Board zu spielen usw.), die die Zuerkennung eines berichtigten Scores für irgendeinen Teilnehmer zur Folge haben;
8. Nichtbefolgung von Anweisungen
nicht unverzüglich die für das Turnier geltenden Durchführungsbestimmungen oder die Anweisungen des Turnierleiters zu befolgen.
§ 91: Disziplinarstrafen oder Ausschluss
A. Befugnis des Turnierleiters
In Ausübung seiner Pflicht, Ordnung und Disziplin aufrechtzuerhalten, ist der Turnierleiter insbesondere ermächtigt, Disziplinarstrafen in Form von Punktabzügen aufzuerlegen oder einen Teilnehmer vom laufenden Durchgang oder von irgendeinem Teil desselben auszuschließen (die gemäß dieser Bestimmung vom Turnierleiter getroffene Entscheidung ist unanfechtbar).
B. Recht zu disqualifizieren
Der Turnierleiter ist insbesondere ermächtigt, einen Teilnehmer, wenn hierfür ein Grund besteht, zu disqualifizieren, vorbehaltlich der Einwilligung des Schiedsgerichts oder des veranstaltenden Verbandes.
KAPITEL XI
Proteste
§ 92: Recht zum Protest
A. Recht eines Teilnehmers
Ein Teilnehmer oder sein Kapitän darf gegen jede an seinem Tisch getroffene Entscheidung des Turnierleiters zwecks Überprüfung derselben Protest einlegen. [Veranstaltende Verbände dürfen Strafvorschriften für unbegründete Proteste erlassen.]
B. Protestfrist
Das Recht, eine Entscheidung des Turnierleiters zu verlangen oder gegen eine solche Entscheidung Protest einzulegen, erlischt 30 Minuten, nachdem das offizielle Ergebnis zur Einsichtnahme zugänglich gemacht worden ist, sofern nicht der veranstaltende Verband eine abweichende Zeitspanne festgelegt hat.
C. Form des Protestes
Alle Proteste sollen über den Turnierleiter eingelegt werden.
D. Übereinstimmung der Protestierenden
Ein Protest soll nicht verhandelt werden, wenn nicht beide Mitglieder eines Paares (außer in einem Individualturnier) oder der Kapitän eines Teams mit der Einlegung des Protestes einverstanden sind. Ein abwesendes Mitglied soll als einverstanden gelten.
§ 93: Protestverfahren
A. Kein Schiedsgericht
Der Hauptturnierleiter soll alle Proteste verhandeln und entscheiden, wenn es kein Turnier- oder übergeordnetes Schiedsgericht gibt oder wenn ein Schiedsgericht nicht zusammentreten kann, ohne den geordneten Verlauf des Turniers zu stören.
B. Schiedsgericht vorhanden
Ist ein Schiedsgericht vorhanden,
1. Protest betrifft Regeln
soll der Hauptturnierleiter den Teil des Protestes verhandeln und entscheiden, der ausschließlich die Regeln oder Durchführungsbestimmungen betrifft. Gegen seine Entscheidung darf beim Schiedsgericht Protest eingelegt werden. [Veranstaltende Verbände dürfen Strafvorschriften für unbegründete Proteste erlassen.]
2. Alle anderen Proteste
Der Hauptturnierleiter soll alle anderen Proteste an das Schiedgericht* zur Entscheidung verweisen. [Veranstaltende Verbände dürfen Strafvorschriften für unbegründete Proteste erlassen.]
3. Entscheidung von Protesten
Bei der Entscheidung von Protesten darf das Schiedsgericht [ Zonale Organisationen dürfen abweichende Protestbedingungen für besondere Turniere aufstellen] alle Rechte ausüben, die dem Turnierleiter aufgrund dieser Regeln zustehen, mit der Ausnahme, dass das Schiedsgericht den Turnierleiter nicht in einer die Regeln oder die Zusatzbestimmungen betreffenden Frage oder in der Ausübung seiner Disziplinargewalt überstimmen darf. Das Schiedsgericht darf dem Turnierleiter empfehlen, seine Entscheidung zu ändern.
C. Protest bei der nationalen Instanz
Wurden die oben aufgeführten Rechtsmittel erschöpft, darf bei der durch den nationalen Verband bestimmten Instanz Berufung eingelegt werden.
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